Schulmitwirkung - Die Eltern als Partner

„Lehrerinnen und Lehrer, Eltern ….. wirken in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit und fördern dadurch die Eigenverantwortung der Schule“
(Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen)

„Lehrerinnen und Lehrer, Eltern ….. wirken in vertrauensvoller Zusammenarbeit an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit und fördern dadurch die Eigenverantwortung der Schule“

(Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen)

In den Mitwirkungsgremien (S. Übersicht 4.2) begegnen sich Lehrpersonen und Eltern als Partner und nehmen gemeinsam teil an schulischen Prozessen und Weiterentwicklungen der Schule.

Zu Beginn des Schuljahres finden innerhalb vorgegebener Zeiträume eine Lehrerkonferenz, die Klassenpflegschaft und die Schulpflegschaft statt. Eltern und Lehrer wählen ihre Vertreter für die Schulkonferenz. Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in welchem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken und die für die Schule maßgeblichen Entscheidungen getroffen werden.

An der Kardinal-von-Galen-Schule besteht die Schulkonferenz aus sechs Eltern- und sechs Lehrervertretern, welche unter dem Vorsitz des Schulleiters in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule beraten und beschließen.

Im zweiten Schulhalbjahr tagt an unserer Schule zunächst die Schulpflegschaft, erst dann finden die Klassenpflegschaftsversammlungen statt.

Die Mitwirkungsgremien sind im Lehrerzimmer in der dort ausliegenden „BASS“ (Bereinigte amtliche Sammlung der Schulvorschriften) und in der Broschüre „Einfach mitwirken. Elternmitwirkung in der Schule.“ ausführlich dargestellt. In der ersten Schulpflegschaftssitzung eines jeden Schuljahres wird diese Informationsschrift allen gewählten Elternvertretern zur Verfügung gestellt. In einem Protokollordner im Lehrerzimmer werden nach Zustimmung der Mitwirkungsgremien alle Protokolle der Lehrerkonferenz, der Schulpflegschaft, der Schulkonferenz und des Kinderparlamentes zur Einsichtnahme bereit gestellt.